3m5. begleitet Sie bei der Umsetzung rechtskonformer, digitaler Barrierefreiheit bis 2025.
Das Ziel: Eine benutzerfreundliche, barrierefreie, zugängliche Webanwendung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft. WCAG-Kriterien, BITV-Prüfschritte und Co: Digitale Barrierefreiheit klingt für Sie nach einer überwältigenden To-Do-Liste? Oder Sie wissen nicht im Detail, wie Ihr Webauftritt in Sachen Barrierefreiheit aufgestellt ist?
Kein Problem! Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, Ihre Anwendung auf Barrierefreiheit zu testen und die gesetzlich nötigen Maßnahmen umzusetzen.
Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Das dazugehörige Gesetz ist das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG). Es schreibt vor, dass Webseiten und Onlineshops barrierefrei sein und es auch bleiben müssen (das Gesetz zum Abruf: https://bfsg-gesetz.de/) Auch eingebundene Drittanbieter-Software muss barrierefrei sein.
Denn viel Zeit bleibt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr – und vielleicht dauern manche Maßnahmen länger, als Sie zunächst vermuten.
Ähnlich wie bei der DSGVO gibt es zwar Übergangsfristen (dazu lesen Sie mehr im FAQ). Aber: Es lohnt sich, bereits jetzt barrierefrei zu werden. So ersparen Sie sich den Stress, freie Kapazitäten bei Dienstleistern ergattern zu müssen, wenn plötzlich alle danach suchen, weil die Frist näher rückt. Und Sie profitieren schon eher von den Vorteilen barrierefreier Webanwendungen.
Digitale Barrierefreiheit stärkt die digitale Teilhabe aller Menschen. Und ist ein USP für Ihr Unternehmen, besonders, wenn Sie schon vor der gesetzlichen Pflicht auf sie achten. Denn bisher sind 95% aller Seiten nicht oder nicht vollumfänglich barrierefrei (laut einer WebAim-Studie, siehe unten)
Weitere Vorteile:
Die Übergangszeit bis 2030 auszureizen, ist für Unternehmen im Zweifelsfall riskant. Denn: Wann immer sie Ihre Webseite verändern oder aktualisieren, könnte dies als so wesentlich bewertet werden, dass die gesamte Webseite sofort dem BFSG entsprechen muss. Ab 28. Juni 2025 können Verbände außerdem klagen. Es ist möglich, dass etwa Behinderten-Interessenverbände und Verbraucherverbände das großflächig tun werden.
Hier geht's zur WebAim-Studie: webaim.org/projects/million/
Ab Juni 2025 müssen „alle geschäftlichen Transaktionen“ auf Webseiten und Apps barrierefrei sein, die für Verbraucher bestimmt sind. Das betrifft E-Commerce und Online-Banking, aber auch Funktionen wie Terminbuchungen und Kontaktformulare. Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und reine B2B-Dienstleistungen sind davon ausgenommen.
Aber: Was „barrierefrei“ ganz genau und im Einzelfall bedeutet, ist strittig und im Gesetz nicht abschließend geregelt. Schon jetzt gibt es darüber selbst unter anerkannten Experten verschiedene Meinungen.
Ähnlich wie bei der Umsetzung der DSGVO ist der grobe Rahmen bekannt, aber beispielsweise nicht, was streng der Begriff „Angebot einer digitalen Dienstleistung“ ausgelegt wird. Im strengsten Fall gelten etwa auch Kontaktformulare zur Terminvereinbarung und Co als Angebot einer Dienstleistung. Das würde bedeuten: Keine moderne Webseite wäre ausgenommen vom BFSG.
Wir zeigen Ihren Redakteuren innerhalb Ihrer Webanwendung, wie sie Inhalte barrierefrei erstellen und pflegen. Dabei vermitteln wir praktische Tipps, um Arbeitsabläufe effizient und barrierefrei zu gestalten. Auch erfahrene Redakteure erhalten aktuelles Wissen und Best Practices.
Auf Wunsch werden wir nach den erfolgten Anpassungen eine unabhängige Prüfstelle zurate ziehen, die die Barrierefreiheit Ihrer überarbeiteten Website verifiziert und bestätigt, dass alle relevanten Standards eingehalten werden.
Wir empfehlen, die Barrierefreiheit Ihrer Website mindestens einmal im Jahr durch unsere Qualitätssicherung prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Seite auch langfristig den aktuellen gesetzlichen Standards und Experten-Empfehlungen entspricht.
TYPO3 hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um Barrierefreiheit mit Tools und Erweiterungen zu unterstützen. Die tatsächliche Barrierefreiheit einer Webanwendung hängt von den verwendeten Templates ab – und von der Expertise der Webentwickler.
WordPress unterstützt die Erstellung barrierefreier Websites, allerdings hängt die Barrierefreiheit stark von der Wahl des Themes, der Plugins und der Erstellung der Inhalte ab. Es gibt "accessibility-ready" Themes und spezielle Plugins, die die Barrierefreiheit fördern.
Neos bietet Flexibilität und kann barrierefreie Websites unterstützen, wenn entsprechende Maßnahmen in die Frontend-Entwicklung integriert werden, z. B. durch entsprechende HTML-Strukturen, Kontraste und Beschriftungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Deutschland in Kraft treten soll, orientiert sich an der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der EU zu verbessern und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Die EU-Richtlinie selbst orientiert sich an internationalen Normen, insbesondere an der ISO 21542:2011, die sich mit der Barrierefreiheit von gebauten Umgebungen befasst, und an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die für die Barrierefreiheit von Webinhalten relevant sind. Das Ziel ist es, einen harmonisierten Rahmen innerhalb der EU zu schaffen, um gleiche Bedingungen für Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen bis zum 27. Juni 2030. Während dieser Fristen dürfen bestehende Anwendungen weiterhin verwendet werden, wenn sie bereits vor dem Stichtag in Gebrauch waren. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind von den Anforderungen ausgenommen.
Anpassungen werden zunächst in der Entwicklerumgebung umgesetzt, um eine umfassende Prüfung zu gewährleisten, bevor Änderungen live geschaltet werden. Dies minimiert mögliche Störungen im Live-System und erleichtert die Tests zu den Barrierefreiheitsanforderungen. Außerdem können wir so die Feedbackschleife der Anpassungen in geschütztem Rahmen durchführen.
Die Zertifizierung für Barrierefreiheit wird in der Regel von unabhängigen Prüfinstitutionen durchgeführt, die die Einhaltung der relevanten Standards bestätigen. Eine offizielle Zertifizierung ist nicht zwingend erforderlich. Sie kann aber zum Beispiel ein vertrauensförderndes Signal an die Nutzerinnen und Nutzer sein.
Die Kosten variieren je nach Umfang der erforderlichen Anpassungen und der Komplexität der Webanwendung. Unsere Kostenschätzung basiert auf Ihrem individuellen Status Quo und gibt Ihnen für die Budgetplanung eine Einschätzung der möglichen Kosten für die Implementierung von Barrierefreiheitsmaßnahmen.
Der Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen hängt von der Größe und Komplexität Ihrer Webanwendung ab. Wir empfehlen die frühzeitige Planung und Umsetzung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen rechtzeitig bis zur Frist im Juni 2025 umgesetzt werden.